AGB

1. Allgemeines

Sämtliche Aufträge zwischen dem Auftragnehmer G.U.T GRUPPE UMWELT + TECHNIK GMBH, im Folgenden ´G.U.T´ genannt und dem Auftraggeber werden ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Die Geschäftsbedingungen der G.U.T gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber erkennt ´GUT´ nicht an, es sei denn, daß ´G.U.T´ ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt.
Die Regelungen dieser Bedingungen für Kaufleute gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich - rechtliche Sondervermögen. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander
a)    das Angebot
b)    das Leistungsverzeichnis
c)    die Honorarordnung Bauwesen (HOB-I)

2. Beauftragung von Subunternehmern

´GUT´ ist berechtigt, zur Ausführung der Leistung geeignete Nachunternehmer einzusetzen. Die Haftung seitens G.U.T für die vertragsgemäße Ausführung wird davon nicht berührt.

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber nennt G.U.T die Personen, die bei der Durchführung der Arbeiten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und als Vertreter des Auftraggebers für die Durchführung und ggf. Änderung des Vertrages bevollmächtigt sind.
Der Auftraggeber hat während der Dauer des Auf¬trags durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Bauzaun oder ähnliches die Baustelle gegen den Zutritt Unbefugter zu sichern. Er hat dabei die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Der Auftraggeber hat G.U.T über bestehende Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften insbesondere Unfallverhütungsvorschriften vor Auftragsdurchführung zu unterrichten.
Der Auftraggeber stellt bauseits kostenlos sanitäre Anlagen für die auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter von G.U.T zur Verfügung, soweit nicht bereits sanitäre Anlagen vorhanden sind.
Werden durch die von G.U.T zu erbringenden Leistungen Grundstücke in Anspruch genommen, die nicht im Eigentum des Auftraggebers stehen, so hat dieser vor Ausführung der Leistungen eine schriftliche Genehmigung zur Nutzung der Grundstücke vorzulegen.
Im Fall einer Dauerbeanspruchung sind entsprechende grundbuchmäßige Dienstbarkeiten der betroffenen Eigentümer beizubringen. Die damit zusammenhängenden Kosten, Mieten und Abfindungen trägt der Auftraggeber. Die Lage von Kabeln, Ver- und Entsorgungsleitungen und sonstigen unterirdischen Einbauten ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich und verbindlich anzugeben. Für Rechtsgutverletzungen und Schäden aller Art, die durch G.U.T aufgrund fehlender Informationen des Auftraggebers verursacht werden, ist eine Haftung von G.U.T ausgeschlossen.

 
4. Angebotsunterlagen

Die zu dem Angebot von G.U.T gehörenden Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und andere Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
An diesen Unterlagen behält sich G.U.T Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

5. Umfang der Leistung

Für den Umfang der Leistung von G.U.T ist die schriftliche Auftragsbestätigung von G.U.T maßgebend, im Falle eines Angebotes von G.U.T und fristgemäßer Annahme dieses Angebots das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von G.U.T .

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt in österreichischer Währung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach gesonderter Rechnungstellung rein netto ohne Abzug zu erbringen.
Bei Zahlungsverzug berechnet G.U.Tdem Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe, wie sie G.U.T durch die Inanspruchnahme von Krediten entstanden sind.
Einzelpositionen werden nach erbrachter Leistung abgerechnet.

7. Preisanpassungsklausel

Bei Veränderung der Kalkulationsgrundlage für die Angebotspreise aufgrund von Tarif- und/oder Steuererhöhungen sowie sonstigen gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen ist G.U.T berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen.

8. Versicherungsumfang

Für Schäden durch Verschulden von Mitarbeitern und/oder Einsatz von Geräten und Fahrzeugen ist G.U.T mit Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 1.453.457,-- betriebshaftpflichtversichert.

9. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten findet Österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber ist die jeweilige Niederlassung von G.U.T.

10. Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Soweit einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung kommen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien bei Abschluß des Vertrages gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bei Vertragsabschluß bereits berücksichtigt hätten.