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Aktuelles

Ausgangszustandsbericht für IPPC-Anlagen

gemäß Industrieemissionsrichtlinie.

Wir erstellen Ausgangszustandsberichte (AZB) für Boden und Grundwasser gemäß Industrieemissionsrichtlinie (IER) für Betriebe mit IPPC-Anlagen.

Ein Ausgangszustandsbericht ist vorzulegen bei

  • Genehmigung einer Anlage als Teil des Genehmigungsantragen (bevor eine Anlage in Betrieb genommen wird) oder
  • Erneuerung der Genehmigung einer Anlage, jedenfalls dann, wenn eine Anpassung an den Stand der Technik durchgeführt wird oder bei Aktualisierung einer Genehmigung nach der Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit einer IPPC-Anlage

Zur Erläuterung der Vorgehensweise bei der Erstellung eines AZB wurde vom BMNT mit 10/2014 ein Leitfaden erstellt. Dieser kann auf der Website des BMNT als PDF heruntergeladen werden.

Wir können bereits auf mehrere AZB - Referenzen in den Branchen Papierindustrie und Chemische Industrie verweisen und stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.