Aktuelles
Ausgangszustandsbericht für IPPC-Anlagen
Ein Ausgangszustandsbericht ist vorzulegen bei
- Genehmigung einer Anlage als Teil des Genehmigungsantragen (bevor eine Anlage in Betrieb genommen wird) oder
- Erneuerung der Genehmigung einer Anlage, jedenfalls dann, wenn eine Anpassung an den Stand der Technik durchgeführt wird oder bei Aktualisierung einer Genehmigung nach der Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit einer IPPC-Anlage
Zur Erläuterung der Vorgehensweise bei der Erstellung eines AZB wurde vom BMNT mit 10/2014 ein Leitfaden erstellt. Dieser kann auf der Website des BMNT als PDF heruntergeladen werden.
Wir können bereits auf mehrere AZB - Referenzen in den Branchen Papierindustrie und Chemische Industrie verweisen und stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.